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AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen –AGB- von MSO Holger Brockmans – Seminare & Co. (Im Weiteren MSO Brockmans)

für die Durchführung von In-House Firmenseminaren, öffentlichen Seminaren / Workshops / Fach- Tagungen und Veranstaltungen ähnlichen Charakters. 

1. Geltungsbereich

Allen Leistungen im Rahmen unserer In-House und öffentlichen Seminar- und Workshopveranstaltungen liegen diese "Allgemeinen Geschäftsbedingung für Seminare & Co." zugrunde.

2. Terminvorschau

Bei den Seminar- und Coachingterminen auf der für Veranstaltungen vorgesehenen Homepage www.mso-brockmans.de sowie in den Informationsunterlagen handelt es sich um eine unverbindliche Terminvorschau. Für diese Termine können sich Interessenten schriftlich per Brief, Fax, E-Mail oder telefonisch anmelden.

MSO Brockmans behält sich eine Änderung der Termine, Ort, Seminarleiter, Dauer und Inhalte sowie ggf. eine Gebührenänderung der Veranstaltungen aus wichtigem Grund auch nach Anmeldebestätigung vor.

3. Anmeldungen

Die Vertragsleistungen, die Termine, Inhalt, die Seminarpreise und -orte sind auf der Veranstaltungs-Homepage des MSO Brockmans www.mso-brockmans.de bzw. auf den Informationsunterlagen verzeichnet. Die Seminaranmeldung erfolgt schriftlich per E-Mail, Brief, Fax oder telefonisch. Der Vertrag kommt erst mit der Anmeldebestätigung, die durch das MSO Brockmans umgehend an den Anmelder gesandt wird, zustande.

Da die Teilnehmerzahl für offene Veranstaltungen begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Daten werden für interne Zwecke elektronisch gespeichert, womit die Anmeldenden mit ihrer Anmeldung die Genehmigung erteilen.

4. Datenspeicherung

MSO Brockmans ist berechtigt, erforderliche personenbezogene und / oder geschäftsbezogene Daten zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Diese Daten dienen ausschliesslich zur Verwendung für interne Zwecke. Eingeschlossen ist die Nutzung dieser Daten durch Beauftragte zur Durchführung der Veranstaltungen für MSO Brockmans. Mit der Anmeldung erklärt sich der Auftraggeber mit dieser Regelung einverstanden.

5. Zahlungsbedingungen

Der Seminarpreis wird spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn fällig und ist ohne Abzug zahlbar. Die Rechnungsstellung erfolgt entsprechend frühzeitig. Bei mehrteiligen Seminar- / Workshopreihen und anderen Veranstaltungen, wird der gesamte Betrag bei Rechnungsstellung fällig, zahlbar ohne Abzug. Eine nur zeitweise Teilnahme an den Veranstaltungen berechtigt nicht zu einer Minderung der Seminargebühr.

Wenn Interessenten innerhalb von 12 Monaten eine größere Anzahl von Seminartagen buchen, empfiehlt sich der Abschluss eines Rahmenvertrages. Damit gewährt MSO Brockmans Rabatte auf die Seminargebühren. Die Rabatte sind gesondert zu erfragen.

6. Preis Seminar / Workshop

Der Veranstaltungs-Preis schließt die Leistungen mit ein, die mit der Anmeldebestätigung genau beschrieben sind. Anreise-, eventuelle Übernachtungskosten und Verpflegung oder sonstige damit verbundene Kosten (z. B. Telefon, Fax, Minibar, gesondert erhobene Tagungspauschalen) trägt der Teilnehmer selbst.

7. Einzel- Gruppen und In-House-Coaching:

Für Gruppen, In-House-Coaching, Firmenseminare gilt der ausgeschriebene Tagessatz für 6 bis 10 Teilnehmer. In-House-Coaching bis 6 Personen, Grundpreis der Veranstaltung p.P. + 15% Individualpauschale (sofern es unter dem Tagessatz bis 10TN bleibt), zzgl. anfallender Reise-/ Übernachtungskosten Coach. Preise für Einzelcoachings / Individualtrainings mit 1 Teilnehmer auf Anfrage, zzgl. anfallender Reise-/ Übernachtungskosten Coach.

8. Abmeldung/Stornierung

Bei Abmeldung bzw. Stornierung seitens des Teilnehmers erheben wir eine Bearbeitungspauschale nach folgender Staffelung:

mehr als 2 Wochen vor Trainingsbeginn - Volle Erstattung der Seminargebühr
bis 2 Wochen vor Trainingsbeginn - 25% der Kursgebühr oder Ersatztermin innerhalb von 6 Monaten
bis 1 Woche vor Trainingsbeginn - 50% der Kursgebühr oder Ersatztermin innerhalb von 6 Monaten
bis 3 Tage vor Trainingsbeginn oder Nichterscheinen - Volle Kursgebühr

MSO Brockmans behält sich Absagen aus wichtigen organisatorischen Gründen (etwa bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem, krankheitsbedingtem Ausfall des Trainers) vor.

Bei einer Absage durch MSO Brockmans bemüht sich dieses, den Teilnehmer auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen. Der Teilnehmer erklärt sich bereits jetzt hiermit einverstanden. Ist eine Umbuchung nicht möglich, erhält der Teilnehmer seine bereits bezahlten Gebühren zurück; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

9. Trainingsunterlagen

Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Trainingsunterlagen oder von Teilen daraus, ist den jeweiligen Eigentümern vorbehalten. Kein Teil der Trainingsunterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung der Eigentümer in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, an Dritte weitergegeben oder, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlicher Wiedergabe benutzt werden. Es wird ggf. eine Schutzgebühr für Trainingsunterlagen erhoben.

10. Haftung

Für den Schulungserfolg der Seminare / Workshops haftet MSO Brockmans nicht. Bei Ausfall eines Trainings durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung des Trainings. MSO Brockmans kann in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenem Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

MSO Brockmans bzw. ein beauftragter Mitarbeiter haftet für Schäden bei Erfüllung des Vertrages nur bei grobem Verschulden oder Vorsatz. Soweit Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers oder vom Vertrag umfasster Personen geschädigt werden, haftet MSO Brockmans auch für fahrlässige Pflichtverletzungen. Für durchgeführte Seminare/Workshops oder sonstige Veranstaltungen durch Kooperationspartner haftet MSO Brockmans nicht.

Soweit ein Datenaustausch zur Vertragerfüllung notwendig ist, haftet MSO Brockmans nicht für Schäden, die durch Viren oder sonstiger Schädlinge im elektronischen Datenaustausch entstehen können.

11. Unwirksamkeitsklausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen vorstehender Bedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Soweit keine Vereinbarung getroffen oder diese unwirksam ist, werden die Parteien sich bemühen, eine Regelung zu finden, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreicht.

12. Anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Gerichtsstand ist Dortmund.

13. Schlussbestimmungen

Änderungen der Verträge bedürfen der Schriftform bzw. der schriftlichen Bestätigung.

Vorliegende Bedingungen haben Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

Stand: 01.11.2017

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des M.S.O. Brockmans Multi Service Office  Bereich S-Ü-D Sprachen, Übersetzer- und Dolmetscherdienste

1. Geltungsbereich

Sämtliche Lieferungen, Leistungen, Angebote und Vertragsabschlüsse durch MSO Holger Brockmans (im Weiteren MSO) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie gelten auch für den Fall, dass die AGB des Auftraggebers anders lautende Vereinbarungen enthalten. Abweichende Vertragsbedingungen bzw. die Anwendung anderer Vorschriften bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

2. Vertragsschluss

Alle Verträge zwischen dem Auftraggeber und MSO werden in der Regel schriftlich abgeschlossen.
Bei mündlichen Vertragsabschlüssen erhält der Auftraggeber die AGB von MSO und erkennt diese mit dem Vertragsabschluß an.

3. Vertragsausführung

Die Aufträge werden bei MSO qualifiziert und technisch versiert ausgeführt. MSO führt sämtliche Übersetzungsaufträge ausschließlich und nach bestem Wissen und Gewissen in Anlehnung an die DIN EN 15038  aus. Sämtliche Übersetzungsaufträge werden streng vertraulich behandelt. Bei Dolmetschertätigkeiten ist MSO zur Verschwiegenheit verpflichtet. Bei der Übersendung von Übersetzungen nicht lateinischer Schriften per E-Mail oder Diskette/CD-ROM ist MSO nicht verpflichtet, die zur Öffnung der Dateien erforderliche Software mitzuliefern.

M.S.O. darf sich zur Ausführung aller Geschäfte, sofern dies für zweckmäßig oder erforderlich erachtet wird, Dritter bedienen. Dabei haftet M.S.O. nur für eine sorgfältige Auswahl. Der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl gilt in jedem Falle Genüge getan, wenn es sich bei dem beauftragten Dritten um einen Übersetzer/Dolmetscher handelt, der für die jeweilige Sprache gerichtlich vereidigt/ermächtigt, diplomiert/staatlich geprüft ist oder mit dem M.S.O. oder uns bekannten Firmen bereits erfolgreich zusammengearbeitet hat. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Kunden und M.S.O. Ein Kontakt zwischen dem Kunden und einem von uns eingesetzten Dritten bedarf in jedem Fall unserer Einwilligung.

4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten des Auftraggebers

Für die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers findet ebenfalls die DIN EN 15038 Anwendung. Bei Übersetzungen hat der Auftraggeber den Verwendungszweck des Zieltextes zu benennen. Der vom Auftraggeber vorgelegte Ausgangstext muss nach den Regeln der jeweiligen Sprache verfasst sein.

Bei komplizierten Fachtexten ist der Auftraggeber zur Mitwirkung bei der Abklärung der Fachterminologie verpflichtet. Ohne entsprechende Mitwirkung wird in der allgemein üblichen Fachsprache übersetzt. Der Auftraggeber hat MSO rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten.

Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, so hat der Auftraggeber MSO einen Korrekturabzug zur Freigabe zu überlassen. Der Auftraggeber hat MSO die Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, unaufgefordert und rechtzeitig zu überlassen.  Bei komplexer und fachspezifischer Dolmetschertätigkeit ist dem Dolmetscher rechtzeitig das erforderliche Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen.

Bei jeglicher Art von Fernübertragung hat der Auftraggeber die ordnungsgemäße und vollständige Übertragung der übersetzten Texte unverzüglich zu prüfen und Mängel unverzüglich anzuzeigen. Fehler und Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers ergeben, gehen nicht zu Lasten von MSO. MSO ist bei nicht ordnungsgemäßer Mitwirkung des Auftraggebers zum Abweichen von dem angegebenen Liefertermin berechtigt.

5. Gewährleistung

Falls keine besonderen Vereinbarungen über die qualitativen Anforderungen an die in Auftrag gegebene Arbeit getroffen wurden oder aus der Art des Auftrags keine spezifischen Anforderungen ersichtlich sind, fertigt der Auftragnehmer die Bearbeitung bzw. Übersetzung des Textes nach bestem Wissen und Gewissen vollständig sowie sinngemäß und grammatikalisch richtig zum Zweck der Information an. Der Auftraggeber hat bei mangelhafter Auftragsausführung zunächst einen Anspruch auf Mängelbeseitigung. MSO behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung in Form der kostenfreien Ersatzlieferung oder Nachbesserung vor. Erhebt der Auftraggeber irgendwelche Einwendungen nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen, so gilt die Übersetzung als genehmigt. Hierfür gilt das Eingangsdatum bei uns. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Übersetzung zustehen könnten.

6. Haftung

MSO haftet für die dem Auftraggeber durch mangelhafte Vertragsausführung nachweislich entstandenen Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung ist begrenzt auf den Auftragswert. Bei Schäden die durch nicht in dem Geschäftsbetrieb von MSO verursachte Betriebsstörungen entstehen, haftet MSO nicht. Dies gilt insbesondere für Netzwerk- und Serverfehler. Für Schäden durch Viren in der elektronischen Datenübertragung haftet MSO nicht, soweit diese nicht erkennbar waren bzw. durch MSO leicht fahrlässig nicht erkannt wurden.

7. Vergütung

Die Höhe der Vergütung wird bei Vertragsschluss vereinbart. Dolmetschertätigkeiten werden grundsätzlich nach Stundenlohn berechnet. Übersetzungen werden grundsätzlich nach Zeilenpreis abgerechnet. Dieser richtet sich nach der Schwierigkeit des Ausgangs- oder Zieltextes, der Dringlichkeit, dem Gestaltungsaufwand etc. Eine Zeile wird mit 50 Bruttoanschlägen berechnet. Eine andere Form der Honorierung bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen werden neben der Vergütung in Rechnung gestellt.

Die Beurteilung des Schwierigkeitsgrads und die Festlegung etwaiger Zuschläge bleibt dem Übersetzer vorbehalten. Für die Erledigung von Eilaufträgen, deren Anfertigung die Leistung von Arbeit außerhalb der regulären Arbeitszeit (Mo.-Fr., 9:00 bis 17:00 Uhr) erforderlich macht, kann, nach vorheriger Absprache, ein Zuschlag von 25% bis 100% in Rechnung gestellt werden.

Honorarrechnungen für Übersetzungsaufträge sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort und zzgl. der zum Zeitpunkt geltenden Mehrwertsteuer zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber kommt mit der Vergütungsleistung in Verzug, wenn er nicht spätestens 10 Tage nach Rechnungszugang die Leistung erbracht hat. Im Falle des Zahlungsverzugs wird neben den sonstigen Verzugsschäden eine Mahngebühr von € 7,50 je Mahnung als Verzugsschaden vereinbart.

Ist der Auftraggeber mit Leistungen aus der Geschäftsverbindung im Rückstand oder werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers mindern können (z.B. gerichtliche oder verwaltungsgerichtliche Verfahren etc.), können wir jede weitere Lieferung von Vorauskasse abhängig machen und gestundete Forderungen werden sofort fällig. Bei Neukunden behält sich MSO das Recht auf Vorkasse vor Auftragsbeginn vor. Aufträge beginnen hier bei Zahlungseingang auf eines unserer Konten.

8. Stornierung

Storniert der Auftraggeber einen an MSO erteilten Übersetzungsauftrag, so sind die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zu vergüten und die bereits getätigten Aufwendungen zu bezahlen. Bei der Stornierung von Dolmetscheraufträgen hat der Auftraggeber grundsätzlich 40% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Erfolgt die Stornierung bis zu 4-7 Tage vor dem Termin, so sind 70% der vereinbarten Vergütung fällig. Bei der Stornierung bis 3 Tage vor dem Termin sind 100% der vereinbarten Vergütung fällig. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass kein Schaden bzw. ein geringerer Schaden eingetreten ist.

9. Eigentumsvorbehalt

Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Leistung Eigentum des MSO. Bis dahin stehen dem Auftraggeber keine Nutzungsrechte zu.

MSO behält sich seine Urheberrechte vor.

10. Versand/Übertragung

Der Versand und die elektronische Übertragung erfolgt auf die Gefahr des Auftraggebers.

11. Anwendbares Recht/Teilunwirksamkeit

Für den Vertrag und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
Die Wirksamkeit der AGB wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

12. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeit aus dem Vertrag ist Dortmund.

 

Stand: 01.11.2017

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